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Roadmap Stadtfeste

Ein kurzer Überblick zu relevanten Infos, Anträgen und Ansprechpartnern im Rahmen von Stadtfesten, wie das Fest der Sinne und das Stadtfest im Oktober. 

Leitfaden für Sondernutzung

Alle Sondernutzungen im Rahmen des Stadtfestes, die zur Frist 30.08.2024 bei der KME (Karlsruher Marketing und Event GmbH) eingereicht wurden, werden von der KME organisiert.

Konkret werden die Genehmigungen für die Sondernutzungen abgewickelt und die Genehmigungsgebühren übernommen

Wann benötigt man eine Sondernutzungserlaubnis?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich, wenn Sie den öffentlichen Raum für kleinere Aktivitäten nutzen möchten, die über den normalen Gebrauch hinausgehen. Beispiele hierfür sind:

Ansprechpartner:
Jan Gaiser – KME
gaiser@karlsruhe-event.de
0721 782045318

Leitfaden für Veranstaltungen

Veranstaltungen müssen eigenverantwortlich beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Person, das Geschäft oder der Verein, der die Veranstaltung beantragt hat, auch für die Durchführung der genehmigten Veranstaltung verantwortlich ist. Zusätzlich ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wann benötigt man eine Ausnahmegenehmigung?

Eine Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung im öffentlichen Raum besondere Bedingungen erfüllt, die über eine Sondernutzung hinausgehen. Beispiele hierfür sind:

Infos der Aktivitäten der KME mitteilen

Gerne die KME über die geplanten Aktivitäten informieren, sodass die Veranstaltung über die KME mit kommuniziert werden kann und inhaltlich mit dem Konzept des Stadtfestes harmoniert. 

Ansprechpartner Ordnungsamt:
Jürgen Kitzelmann
juergen.kitzelmann@oa.karlsruhe.de
0721 133 3257

Ansprechpartner KME:
Jan Gaiser – KME
gaiser@karlsruhe-event.de
0721 782045318

Leitfaden für Gestattung

Gestattungen müssen selbst und für jeden Fall einzeln beantragt werden.

Wann benötigt man eine Gestattung?

Eine Gestattung ist erforderlich, wenn bei Festivitäten bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden, die gesetzlich geregelt sind. Typische Fälle sind:

Wann ist keine Gestattung notwendig?

Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn z.B.:

Ansprechpartnerin:
Jenny Heß
jenny.hess@oa.karlsruhe.de
0721 133 3244

Straßensperrungen via Dienstleister

Sie können einen Dienstleister beauftragen, der die Straßensperrung für Sie abwickelt. Dieser kümmert sich ggf. auch um die Genehmigung. Für weitere Details direkt mit den Dienstleistern in Kontakt treten.

Welche Schritte sind erforderlich?

Mögliche Dienstleister:
(Diese Liste ist nicht vollständig. Es kann auch jeder andere Dienstleister beauftragt werden):

ST Verkehrssicherung
Steinalt H+B GmbH
HILINE event / organisation / technik
Baustellen-Absperr-Dienst Wolfgang Ziegler
Firma Secutec GmbH
BVS Verkehrstechnik

Straßensperrung selbst organisieren

Um eine Straßensperrung selbst zu organisieren, muss eine Genehmigung für die Straßensperrung eingeholt werden und es muss eine geschulte Person mit den Zertifizierungen RSA (MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97 ) vorhanden  sein. Die geschulte Person kann dann bei einem externen Dienstleister die benötigten Straßenschilder und Absperrungen ausleihen, abholen und vor Ort sachgemäß aufstellen.

Welche Schritte sind erforderlich?

Möglicher Dienstleister:

Schulung (MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97 )
z.B. online ((Diese Liste ist nicht vollständig. Es kann auch jeder andere Dienstleister beauftragt werden):

Schaufelmann GmbH

 

Material für Absperrungen:
(Diese Liste ist nicht vollständig. Es kann auch jeder andere Dienstleister beauftragt werden):

Baustellen-Absperr-Dienst Wolfgang Ziegler
Steinalt H+B GmbH
Firma Secutec GmbH
BVS Verkehrstechnik

 

Ordnungsamt (Genehmigung):
Jürgen Kitzelmann
juergen.kitzelmann@oa.karlsruhe.de
0721 133 3257

Leitfaden Speisenausgabe bei Festen

Dieser Leitfaden richtet sich an Akteure im Quartier, die im Rahmen von Festivitäten, ohne Gewinnerzielungsabsichten, wie Straßenfesten, Nachbarschaftstreffen oder ähnlichen Veranstaltungen Speisen anbieten möchten.

Welche Schritte sind erforderlich?

Speisenauswahl und Vorbereitung (Details im Hygiene-Leitfaden):

Speisenausgabe (Details im Hygiene-Leitfaden):

Unterlagen (Downloads):

Hygiene-Leitfaden

Ansprechpartnerin:
Dr. Janine Frech
janine.frech@oa.karlsruhe.de
0721 133 7120

Werbemöglichkeiten zu Stadtfesten (KME)

Die KME kann Ihre geplante Veranstaltung über die folgenden Kanäle mitbewerben, wenn Sie das Konzept Ihres festes rechtzeitig einreichen.

Deadlines zur Mitbewerbung Ihrer Veranstaltung des Stadtfests am 12./13. Oktober

Werbemöglichkeiten der KME

 

Unterlagen (Downloads):

Muster Konzept – Veranstaltung

Ansprechpartner:
Jan Gaiser – KME
gaiser@karlsruhe-event.de
0721 782045318

Lagepläne

Hier finden Sie Lagepläne, die zum Einzeichnen von Aktionen als Anhang für Sondernutzungen oder Ausnahmegenehmigungen (Veranstaltungen) genutzt werden können. Diese dienen dazu, einen umfassenden Überblick über die geplanten Aktivitäten zu ermöglichen.