Roadmap Stadtfeste
Ein kurzer Überblick zu relevanten Infos, Anträgen und Ansprechpartnern im Rahmen von Stadtfesten, wie das Fest der Sinne und das Stadtfest im Oktober.
Leitfaden für Sondernutzung
Alle Sondernutzungen im Rahmen des Fest der Sinne am 03./04. Mai 2025, die zur Frist 21.03.2025 (Datum wird noch bekanntgegeben) bei der KME (Karlsruher Marketing und Event GmbH) eingereicht wurden, werden von der KME organisiert.
Konkret werden die Genehmigungen für die Sondernutzungen abgewickelt und die Genehmigungsgebühren übernommen.
Wann benötigt man eine Sondernutzungserlaubnis?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich, wenn Sie den öffentlichen Raum für kleinere Aktivitäten nutzen möchten, die über den normalen Gebrauch hinausgehen. Beispiele hierfür sind:
- Stände, die Güter gegen Coupons anbieten (Ladenpromoaktion, wie z.B. Blumen, Getränke, Essen, ...)
- Informationsstände, Werbeaktionen, Workshops
- Ladenerweiterung (z.B. Tische und Stühle auf Gehwegen)
- ggf. andere kleinere Aktivitäten mit der KME abstimmen
Unterlagen (Downloads):
Ansprechpartner:
Jan Gaiser – KME
gaiser@karlsruhe-event.de
0721 782045318
Leitfaden für Veranstaltungen
Veranstaltungen müssen eigenverantwortlich beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Person, das Geschäft oder der Verein, der die Veranstaltung beantragt hat, auch für die Durchführung der genehmigten Veranstaltung verantwortlich ist. Zusätzlich ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wann benötigt man eine Ausnahmegenehmigung?
Eine Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung im öffentlichen Raum besondere Bedingungen erfüllt, die über eine Sondernutzung hinausgehen. Beispiele hierfür sind:
- Verkauf von Essen & Getränken (Eigenständiger Verkaufsstand mit Gewinnabsicht, z.B. Foodtrucks)
- Aktionen, die Lärm verursachen und die Ruhezeiten überschreiten
- Bespielung größerer öffentlicher Flächen (z.B. weitläufige Bestuhlung oder Bühne mit Programm)
- ggf. andere Aktivitäten mit dem Ordnungsamt abstimmen
Infos der Aktivitäten der KME mitteilen
Gerne die KME über die geplanten Aktivitäten informieren, sodass die Veranstaltung über die KME mit kommuniziert werden kann und inhaltlich mit dem Konzept des Stadtfestes harmoniert.
Unterlagen (Downlaods):
Ansprechpartner Ordnungsamt:
Jürgen Kitzelmann
juergen.kitzelmann@oa.karlsruhe.de
0721 133 3257
Ansprechpartner KME:
Jan Gaiser – KME
gaiser@karlsruhe-event.de
0721 782045318
Leitfaden für Gestattung
Gestattungen müssen selbst und für jeden Fall einzeln beantragt werden.
Wann benötigt man eine Gestattung?
Eine Gestattung ist erforderlich, wenn bei Festivitäten bestimmte Aktivitäten durchgeführt werden, die gesetzlich geregelt sind. Typische Fälle sind:
- Wenn z.B. Alkohol auf einer erweiterten Ladenfläche im Außenbereich ausgeschenkt werden soll.
- Wenn Speisen und Getränke verkauft werden, ohne dass eine dauerhafte Verkaufserlaubnis besteht.
Wann ist keine Gestattung notwendig?
Eine Gestattung ist nicht erforderlich, wenn z.B.:
- Tische und Sitzplätze im öffentlichen Bereich beantragt werden, die nicht einem bestimmten Geschäft zugeordnet sind, zum Ausruhen oder Verzehr von eigenem oder gekauftem Essen und Trinken.
Unterlagen:
Ansprechpartnerin:
Jenny Heß
jenny.hess@oa.karlsruhe.de
0721 133 3244
Straßensperrungen via Dienstleister
Sie können einen Dienstleister beauftragen, der die Straßensperrung für Sie abwickelt. Dieser kümmert sich ggf. auch um die Genehmigung. Für weitere Details direkt mit den Dienstleistern in Kontakt treten.
Welche Schritte sind erforderlich?
- Dienstleister beauftragen
Mögliche Dienstleister:
(Diese Liste ist nicht vollständig. Es kann auch jeder andere Dienstleister beauftragt werden):
ST Verkehrssicherung
Steinalt H+B GmbH
HILINE event / organisation / technik
Baustellen-Absperr-Dienst Wolfgang Ziegler
Firma Secutec GmbH
BVS Verkehrstechnik
Straßensperrung selbst organisieren
Um eine Straßensperrung selbst zu organisieren, muss eine Genehmigung für die Straßensperrung eingeholt werden und es muss eine geschulte Person mit den Zertifizierungen RSA (MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97 ) vorhanden sein. Die geschulte Person kann dann bei einem externen Dienstleister die benötigten Straßenschilder und Absperrungen ausleihen, abholen und vor Ort sachgemäß aufstellen.
Welche Schritte sind erforderlich?
- geschulte Person organisieren
- Genehmigung beim Ordnungsamt via E-Mail beantragen
- Material für die Absperrung bei einem externen Dienstleister ausleihen
Möglicher Dienstleister:
Schulung (MVAS 99, RSA 21 und ZTV-SA 97 )
z.B. online ((Diese Liste ist nicht vollständig. Es kann auch jeder andere Dienstleister beauftragt werden):
Material für Absperrungen:
(Diese Liste ist nicht vollständig. Es kann auch jeder andere Dienstleister beauftragt werden):
Baustellen-Absperr-Dienst Wolfgang Ziegler
Steinalt H+B GmbH
Firma Secutec GmbH
BVS Verkehrstechnik
Ordnungsamt (Genehmigung):
Jürgen Kitzelmann
juergen.kitzelmann@oa.karlsruhe.de
0721 133 3257
Leitfaden Speisenausgabe bei Festen
Dieser Leitfaden richtet sich an Akteure im Quartier, die im Rahmen von Festivitäten, ohne Gewinnerzielungsabsichten, wie Straßenfesten, Nachbarschaftstreffen oder ähnlichen Veranstaltungen Speisen anbieten möchten.
Welche Schritte sind erforderlich?
- Im Sondernutzungs-Sammelantrag bei der KME mit auflisten
- Lebensmittel entsprechend des Hygiene-Leitfadens (siehe Downloads) herstellen
- Lebensmittel entsprechend des Hygiene-Leitfadens (siehe Downloads) ausgeben
Speisenauswahl und Vorbereitung (Details im Hygiene-Leitfaden):
- Geeignete Speisen: Wählen Sie Speisen, die weniger anfällig für mikrobiellen Verderb sind. Geeignet sind z.B. durchgebackene Kuchen, herzhafte Backwaren, und vollständig durchgegarte Speisen.
- Ungeeignete Speisen: Vermeiden Sie Speisen mit rohen Eiern, rohem Fleisch, rohem Fisch oder Rohmilchprodukten. Diese können Krankheitserreger enthalten und erfordern eine strikte Kühlkette.
Speisenausgabe (Details im Hygiene-Leitfaden):
- Schutz der Speisen: Schützen Sie die Speisen vor Verunreinigungen (z.B. Regen, Insekten, Speichel, ...) durch z.B. Abdeckungen wie Behälter, einem Dach und Spritzschutz.
- Hygieneausstattung: Einweghandschuhe tragen, Haare ggf. zusammenbinden, Wasserkanister und Hygieneseife bereitstellen, sauberes Ausgabebesteck und Behälter verwenden.
- Kühlung und Warmhaltung: Halten Sie kühlpflichtige Speisen bis zur Abgabe gekühlt und warme Speisen bei mindestens 65°C.
Unterlagen (Downloads):
Ansprechpartnerin:
Dr. Janine Frech
janine.frech@oa.karlsruhe.de
0721 133 7120
Werbemöglichkeiten zu Stadtfesten (KME)
Die KME kann Ihre geplante Veranstaltung über die folgenden Kanäle mitbewerben, wenn Sie das Konzept Ihres festes rechtzeitig einreichen.
Deadlines zur Mitbewerbung Ihrer Veranstaltung des Fest der Sinne am 03./04. Mai
- 21.03.2025 - Grobkonzept Ihrer Veranstaltung (Mitbewerbung via Print, z.B. Flyer)
- 18.04.2025 - Detailkonzept Ihrer Veranstaltung (Mitbewerbung digitale Kanäle, z.B. Karlsruhe erleben)
Werbemöglichkeiten der KME
- Presseverteiler – Hinweis: Ob Ihre Veranstaltung aufgenommen wird liegt nicht in der Hand der KME sondern der einzelnen Presseorgane
- Flyer zum Stadtfest
- Website: Karlsruhe erleben
- Facebook: Visit Karlsruhe
- Facebook: Karlsruhe – unsere Stadt
- Instagram: Visit Karlsruhe
- Instagram: Karlsruhe Tweets
Unterlagen (Downloads):
Ansprechpartner:
Jan Gaiser – KME
gaiser@karlsruhe-event.de
0721 782045318
Lagepläne
Hier finden Sie Lagepläne, die zum Einzeichnen von Aktionen als Anhang für Sondernutzungen oder Ausnahmegenehmigungen (Veranstaltungen) genutzt werden können. Diese dienen dazu, einen umfassenden Überblick über die geplanten Aktivitäten zu ermöglichen.