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Quartiersbudget - Förderantrag stellen

Detaillierte Infos, wer und was gefördert werden kann, entnehmen Sie bitte dem folgendem PDF zu den Förderrichtlinien.

1. Förderantrag stellen

Folgende Formulare müssen ausgefüllt und spätestens bis zum 29.01.25 eingereicht werden. Die nächste Gremiumssitzung bei der über die Anträge abgestimmt wird findet am Mittwoch den 05.02.2025 statt.

  • Antragsformular
  • Kostenkalkulation
  • De-Minimis-Erklärung

Detaillierte Infos gibt es innerhalb der Formulare. Sollten Sie beim Ausfüllen dennoch Probleme haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Unterstützung anfragen unter:
kontakt@ka-dasviertel.de

Antrag abschicken
Alles korrekt ausgefüllt? Dann schicken Sie die ausgefüllten Formulare bitte an die beiden folgenden E-Mail-Adressen:

Hauptadresse für die Bearbeitung Ihres Antrags:
city-transformation@karlsruhe.de

Cc:
kontakt@ka-dasviertel.de

2. Abstimmung des Gremiums im Viertel

Das Gremium setzt sich aus vier Stadtvertretern und vier Vertretern des Viertels zusammen; eine einfache Mehrheit (mindestens 5 von 8 Stimmen) ist für die Genehmigung erforderlich.

Ihr Antrag wird bei der nächsten Gremiumssitzung besprochen und entweder genehmigt oder abgelehnt.

Nach der Sitzung informieren wir Sie zeitnah über das Ergebnis. Bei Genehmigung erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligte Fördersumme.

 
3. Erstattung der Fördergelder

Um die Fördersumme zu erhalten, reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

  • Verwendungsnachweis der Fördermittel.
  • Kurze Dokumentation des Projekts, inklusive Vorher/Nachher-Bilder und Projektbeschreibung.
  • Rechnungen von Auftragnehmern.

Dokumente einreichen
Schicken Sie die ausgefüllten Dokumente und Rechnung(en) bitte an die beiden folgenden E-Mail-Adressen:

Hauptadresse für die Bearbeitung Ihrer Rechnungen:
city-transformation@karlsruhe.de

Cc:
kontakt@ka-dasviertel.de

 

Tipp: Sollten Sie bei Ihrem Projekt nicht in Vorleistung gehen können, stimmen Sie die Bezahlung mit Ihrem Auftragnehmer ab, sodass…

  1. Er die Rechnung stellt
  2. Sie die Fördermittelerstattung beantragen können
  3. Um nach Erhalt der Fördermittel Ihren Auftragnehmer zu bezahlen.